Die sogenannte „Button-Lösung“ für Online Shops wurde bereits seit 2010 diskutiert. Grund hierfür waren vor allem die zunehmenden „Abofallen“ (Kostenfallen), in welche etliche Verbraucher im Internet aufgrund täuschender Angaben und Angebote tappten. Noch im Jahr 2010 legte die SPD einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, um kostenpflichtige Angebote für Verbraucher sicherer und transparenter zu gestalten. Am 02.März 2012 folgte nach einigen Diskussionen nun die schlussendliche Abstimmung des Bundestages über das neue Gesetz.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Button-Lösung?
Die ursprünglich angedachte Lösungsmöglichkeit der SPD-Fraktion gegen sogenannte Kostenfallen im Internet wird kurz als „Button-Lösung“ betitelt. Jene Button-Lösung bewirkt, dass ein online geschlossener Vertrag (Kaufvertrag, Abo etc.) nur dann wirksam ist oder wird, wenn der Verbraucher einen speziellen und vor allem optisch hervorgehobenen Hinweis-Button, welcher zusätzlich den Kaufpreis des Vertrages enthält, durch explizites Anklicken bestätigt.
So hilft die Button-Lösung Verbrauchern
Grundlegend verlangt der Gesetzgeber nun, dass der Verbraucher unmittelbar vor einer Bestellung im Internet gut sichtbar Informationen zum sich anbahnenden Vertrag zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Informationen müssen optisch besonders aufgewertet bzw. hervorgehoben werden und müssen damit für den Nutzer gut und sofort sichtbar sein.
In benanntem Gesetzesentwurf wurde die Button-Lösung mit zusätzlichen Bedingungen ausgestattet. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist ein online geschlossener Vertrag rechtsgültig. Diese sind:
- Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Ware/Leistung
- sofern vorhanden, die Mindestlaufzeit des Vertrages
- den Gesamtpreis der Ware/Leistung inkl. aller Preisbestandteile (Steuern, Rabatte etc.)
- sofern vorhanden, zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten oder auch zusätzliche Steuer-Beträge, die der Verbraucher trägt
- Button soll die Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ beinhalten (oder eine weitere „eindeutige Formulierung“)
Was die Button-Lösung für Shopbetreiber bedeutet
Die Abstimmung des Bundestag am 02.März 2012 sprach sich für die Button-Lösung aus. Wird die Abstimmung noch durch den Bundesrat bekräftigt, gilt das Gesetz als beschlossen. Dieses ist zukünftig damit auch für Online Shop-Betreiber verpflichtend und bezieht sich nicht nur auf Download-Angebote oder Handels-Plattformen. Sobald das Gesetz verkündet wurde, gilt für Shopbetreiber und Anbieter von Download-Webseiten und Handels-Plattformen eine Übergangsfrist von drei Monaten, um die Button-Lösung in das eigene Online-Angebot zu integrieren.
Womit zu rechnen ist, wenn die gesetzlich beschlossenen Änderungen nicht umgesetzt werden, klärt Rechtsanwalt Rolf Albrecht im Blog ecommerce-lounge.de.