Neue Rücksendekostenregelung für Online Shops ab 2014

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Im Jahre 2014 erwarten den Verbraucher einige Neuregelungen im Bezug auf das Widerrufsrecht, denn von da an wird die neue einheitliche Verbraucherrichtlinie der EU in Kraft treten. Von da an ändert sich insbesondere für den Verbraucher der komplette Versand im gesamten Internet-Handel, so können Händler die Rücksendungskosten bei Waren im vollem Umfang auf den Kunden übertragen.  Mussten bisher Warenrücksendungen anstandslos ab einem Warenwert von 40,- Euro vom Händler getragen werden, so das Kunden den Vorteil, die Ware Unfrei an den Händler zurückschicken zu können, im vollem Umfang genießen konnten.

So sind ab dem Jahre 2014 Online-Shops nicht mehr dazu verpflichtet, die anfallenden Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs, tragen zu müssen. Dies bedeutet das Ende einer Ära im deutschen Sonderweg, welchen Deutschland bisher entgegen anderen EU-Ländern gegangen ist. Laut einer Bundesweiten Umfrage unter namhaften Online-Händlern, fielen die Meinungen zur Neujustierung sehr unterschiedlich aus.

Die Auswirkungen der Neuregelung auf Händler und Verbraucher

So wurde bereits im vergangenem Jahr eine länderübergreifende Anpassung an die EU-Richtlinien beschlossen, wobei das Ende der bisher geltenden 40,- Euro Klausel angekündigt wurde. Dies besagt, das ab dem Jahr 2014 Online-Händler alle anfallenden Kosten für eine eventuelle Warenrücksendung, im vollem Umfang auf den Verbraucher umgelegt werden können.

Doch hier gehen insbesondere bei Online-Händlern, aber auch Kunden, die Meinungen sehr weit auseinander und erstaunlich viele Händler sprechen sich hierbei eindeutig gegen die Neuregelung aus. Im Zuge einer bundesweiten Umfrage unter zahlreichen Online-Händlern, kamen erstaunliche Ergebnisse heraus, so haben sich mehr als 80 Prozent der befragten auch mit in Kraft treten der Verbraucherrichtlinien im Jahre 2014, die Kosten für Warenrücksendungen weiterhin zu übernehmen.

Die sorgte im Bereich der E-Commerce für eine Überraschung, denn namhafte Händler sehen mit der Neuregelung der Verbraucherrichtlinie eine Gefahr für den Umsatz in der gesamten Branche der Online-Handels.

Die guten Nachrichten für alle Online-Händler

So wird es im Jahre 2014 mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherrichtlinien nur noch eine Widerrufsrechtbelehrung geben, denn die Neuregelung sieht ein kostenloses Rücksenden für Verbraucher nicht mehr vor. Einige Online-Händler begrüßen die Neuregelung im Zuge der Kosteneinsparungen, doch eine erstaunliche Mehrheit der Online-Shops sprechen sich im Gegenzug für eine Übernahme der Kosten aus. So wird mit der Neuregelung der Verbraucherrichtlinien im Jahre 2014, eine ausdrückliche Erklärung in der Form eines Merkblatts erforderlich.

Diese besagt, das eine Ausübung des Widerrufsrechts durch das alleinige rücksenden der Waren nicht mehr aktuell ist und die anfallenden Kosten zu Lasten des Verbrauchers in Rechnung gestellt werden. So wird es im Sinne der EU-weiten Verbraucherentmündigung ein einheitliches Widerrufsformular geben, welches vom Verbraucher genutzt werden kann, aber kein muss bedeutet.

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

4 Kommentare

  1. das dann die Onlineshops Einbussen erwarten ist klar, denn es dürften dadurch weniger Kunden im Internet bestellen wollen, anderseits ist diese Regelung wie jetzt auch von manchen Kunden schamlos ausgenutzt worden

  2. Naja, ich denke mal nicht allen Onlineshops wird es dadurch wesentlich schlechter gehen. Ganz im Gegenteil, Ich denke hier können sich durchaus auch neue Möglichkeiten ergeben um die Kundenbindung neu vorran zu treiben. Bin schon gespannt was da so kommt.

  3. Es sollte jedem Online Shop frei stehen die geeignete Kostenregelung vom Rücktransport zu kommunizieren. Die Überregulierungen, wie bei den Transportkosten hat lediglich die Juristen beschäftigt und an vielen Stellen Aufwand bedeutet. Eine sinnvolle Norm wäre die Verpflichtung im Shop und Checkout die Regelung für Hin- und Rücktransport klar zu darzustellen, damit der Kunde informiert ist. Der Deutsche Sonderweg, war zudem suboptimal für einige Branchen oder Produkte. Besonders wenn der Warenwert gerade über 40.- EUR ist, fallen ca. 20% Transportkosten am VK stärker in das Gewicht, als wenn es eine Designer Brille ist für 300.- EUR. Auf der anderen Seite gibt es Kunden, die unbedingt Ware für 7.- EUR bestellen wollen, wie bei uns mit Karnevalskostümen und Faschingsartikeln. Hier wäre es sinnvoll wenn der Gesetzgeber eine frei zu vereinbarende Ausnahmeregelung zwischen Händler und Kunden erlaubt, die eine Retoure ausschließt, sofern Produkte einwandfrei sind. Insgesamt ist die Angleichung gut, das jeder Online Shop die Übernahme des Rücktransport frei anbieten kann. Große Online Versender sehen das naturgemäß nicht so, da diese auf Grund der Größe bessere Kostenkurven haben (Wareneinkauf) und bessere Konditionen für Rückholungen mit einem Frachtführer ausgehandelt haben. Für diese Unternehmen, war die gesetzliche Regelung ein Konkurrenzvorteil gegenüber zahlreiche kleinere Mitbewerber.

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