Schrittweise zum DropShipper – Schritt 4 von 6: Fördermittel vom Staat und Gewerbeanmeldung

Dropshipping

Im dritten Blogbeitrag unserer sechsteiligen Serie zum Thema Dropshipping lernten Sie, welche unterschiedlichen Vertriebswege es gibt und wie man sie nutzt, um ein Online-Geschäft erfolgreich aufzubauen. Sie lernten Marktplätze wie Amazon und eBay, sowie Webkataloge und Preissuchmaschinen effektiv einzusetzen. Darüber hinaus erklärten wir Ihnen die wachsende Wichtigkeit sozialer Netzwerke, die vor allem am Beginn der Selbständigkeit wertvolle Kontaktmöglichkeiten zu potenziellen Kunden ermöglichen. Im nun folgenden Blogbeitrag wollen wir Ihnen die Möglichkeiten staatlicher Förderung aufzeigen und erklären Ihnen, welche Behördengänge Ihnen als künftiger DropShipper bevorstehen.

Vergleicht man die Investitionen eines konventionellen Onlinehändlers mit dem eines DropShipping Händlers so stellt man schnell fest, dass hier der anfängliche Kapitalbedarf weitaus geringer ist, weil keine Investitionen in ein Warenlager oder in Logistikpersonal erforderlich sind.

Doch auch der angehende DropShipping Händler benötigt Startkapital, um notwendige Investitionen für die Büroeinrichtung und –ausstattung zu tätigen. Auch wenn das Geschäft im häuslichen Umfeld betrieben wird, können Umbauten notwendig werden. In jedem Fall benötigt der angehende DropShipping Unternehmer – wie andere Jungunternehmer auch – Geldmittel, um in der Anfangszeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, weil Gewinne aller Erfahrung nach erst nach einigen Monaten entstehen.

Ein besonderes Gewicht bekommen diese Umstände, wenn der Gang in die Selbständigkeit hauptberuflich erfolgt, weil es dann an alternativen Einnahmequellen mangelt. Oftmals unterschätzen Gründer diese temporären Engpässe.

Reichen die verfügbaren Eigenmittel nicht aus, um die ersten Monate nach der Gründung zu überstehen, sollte darüber nachgedacht werden staatliche Fördermittel zu beantragen. Der Staat gewährt all jenen Existenzgründern einen Gründungszuschuss, die zum Zeitpunkt der Gründung einen Anspruch auf ALG I haben.

Die Zuschüsse und Fördermittel können sich bis zu 23.800,- Euro belaufen und brauchen nicht zurückgezahlt werden. Wie hoch der Gründerzuschuss jeweils ist, hängt von der individuellen Situation des Einzelnen ab. Unbedingt beachten sollte der angehende Gründer jedoch, dass die Förderung nur dann möglich ist, wenn zum Antragszeitpunkt die eigentliche Gründung noch nicht erfolgt ist. Man sollte sich daher schon in der Planungsphase umfassend über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme informieren.

Dropshipping

Viele Gründungsinteressierte glauben, dass eine Gründung kompliziert und mit viel Bürokratie verbunden ist. Diese Auffassung ist jedoch nicht richtig. Die Formalitäten beim Gründungsprozess sind weitaus einfacher als landläufig angenommen. Um die Gründung formal zu dokumentieren, reicht es aus, das Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Je nach Gebührenordnung der örtlichen Behörde beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Gewerbescheins zwischen 15,- und 30,- Euro.

Mehr Formalitäten bedarf es nicht, um sich als Händler im Bereich DropShipping in Deutschland selbständig zu machen. Zu den wichtigsten Informationen, die das Gewerbeamt von Ihnen benötigt, ist die Angabe, ob Sie das Gewerbe im Hauptberuf oder nebenberuflich ausüben werden.

Diese Angaben werden per Kontrollmitteilung dem für Sie zuständigen Finanzamt automatisch gemeldet, welches sich binnen weniger Tage oder Wochen mit einem Fragebogen bei Ihnen melden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Steuerberater an Ihrer Seite haben, der sich in steuerrechtlicher Hinsicht gut mit Gründungsprozessen auskennt und Sie in allen Steuerfragen rund um Ihre Selbständigkeit beraten kann.

Noch besser ist es, den Berater bereits in der Planungsphase des Gründungsvorhabens einzubeziehen. Es ist von Vorteil, wenn der Steuerberater bereits Erfahrungen mit Unternehmen aus dem Bereich Online-Handel bzw. E-Commerce besitzt, weil sich der Informationsaustausch zwischen Steuerberater und Finanzamt im Tagesgeschäft wesentlich einfacher gestaltet.

Neben einem erfahrenen Steuerberater ist es oft auch hilfreich einen sachkundigen Anwalt für IT-Recht in den Gründungsprozess einzubeziehen, der in allen Fragen zur rechtssicheren Gestaltung des Online-Shops versiert ist. Dies betrifft vor allen Dingen die Ausgestaltung der AGB oder Verbrauchertexte wie Widerrufsbelehrungen. Nach Möglichkeit sollte sich der spezialisierte Fachanwalt auch mit den rechtlichen Bestimmungen auskennen, die beim Handel mit den Produkten Ihres geplanten Sortiments bestehen.

Im nächsten Blogbeitrag unserer DropShipping-Seriebeschäftigen wir uns mit praxiserprobten Shopkonzepten für Online-Händler. Sie erfahren, welche verschiedenen Systeme es hier gibt und worauf bei den verschiedenen Lösungen zu achten ist.

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert