Google Street View und wie man Einspruch einlegt

Die Medien überschlagen sich bereits mit Berichten zur bald erscheinenden Anwendung „Google Street View„. Bereits mit dem Vorgänger Google Earth war es bereits möglich, nahezu alle Orte dieser Welt online zu besuchen. In Nachbars Garten zoomen oder schon mal das Hotel für den nächsten Urlaub abchecken – das ging bereits mit Google Earth. Nun werden die Bilder jedoch noch schärfer, die Ansichten noch detaillierter und die Perspektiven noch ein wenig informativer.

Google Street View erlaubt virtuelle Sightseeing-Erlebnisse durch Metropolen und Regionen, die man so schnell nicht erreichen würden. Eine aufwändig erstellte 360-Grad-Ansicht ermöglicht es jedem mit Internetanschluss diverse Straßen, Plätze und besondere Orte virtuell zu besuchen und das in über 20 Ländern der Welt.

Google Street View Ansicht Paris / Eifelturm

Und das ist der Punkt, in welchem sich die Geister scheiden. Sollen Straße, Plätze und vor allem Gebäude und Wohnungen online für jedermann sichtbar sein? Darf das überhaupt so sein? Kann nun jeder wissen, in welcher Lage und wie ich wohne? Kann jeder erfahren, in welchem Umfeld sich ein Unternehmen, Hotel oder Gasthaus befindet ? Und vor allem: wird das gut oder schlecht sein? Eine wirklich eindeutige Antwort wird es darauf wohl nicht geben, da dieser Dienst einerseits immense Vorteile, aber auch Nachteile für den Schutz der Privatsphäre mit sich bringt. Wie auch immer die eigene Einstellung dazu aussieht, ist es möglich, Widerspruch gegen den Google-Dienst bzw. gegen die Abbildung des eigenen Wohnhauses o.ä. bei Google direkt einzulegen. Diese Abbildungen werden schließlich aus dem Angebot bei Google Street View entfernt bzw. unkenntlich gemacht.

Widerspruch gegen Abbildungen bei Google Street View einlegen

Grundlegend gibt es drei Methoden Widerspruch gegen die Abbildungen bestimmter Häuser, Wohnungen, Geschäfte etc. bei Google Street View einzulegen. Diese sind:

  • per Brief
  • per Mail
  • per Online-Formular

Widerspruch per Brief

Der Widerspruch per Brief ist an ein paar Bedingungen geknüpft. Grundlegend kann der Widerspruch formlos erfolgen und muss an folgende Anschrift adressiert sein:

Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Zum Widerspruch sollte eine schriftliche Erklärung erfolgen, warum und inwiefern man als Eigentümer oder Mieter von der Darstellung / Abbildung eines bestimmten Gebäudes in Google Street View betroffen ist. Dazu gehört natürlich auch die konkrete Angabe der Anschrift und der Gebäudesituation.

Laut Google müssen jene Einsprüche per Brief bis spätestens zum 21.September 2010 abgeschickt werden, sodass dieser auch noch vor Einführung des Dienstes berücksichtigt werden kann.

Die Verbraucherschutz-Zentralen und das Bundesministerium für Verbraucherschutz haben für solche Fälle einige Musterbriefe online bereitgestellt. Diese sind hier zu finden:

Widerspruch per eMail

Der Widerspruch per eMail läuft genauso ab, wie der Einspruch per Brief. Die Mail wird jedoch an die eMail-Adresse:

streetview-deutschland@google.com

verschickt. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, wird man daraufhin jedoch wiederum auf ein weiteres Online-Formular verwiesen, wo entsprechende Angaben zum Einspruch beim Google Street View-Dienst zu machen sind.

Widerspruch per Online-Formular oder Google Street View direkt

Online-Formular: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/

Diese Möglichkeit wird erst ab Montag nächster Woche (16.08.2010) online zur Verfügung stehen. Da der Dienst erst mit 20 deutschen Städten am 15.September 2010 beginnt, wird ein Einspruch über das Online-Formular auch nur für jene 20 Städte vorab möglich sein. Das Formular wird jedoch langfristig zur Verfügung stehen, da im Laufe der Zeit weitere Städte und Regionen zum Google Street View Dienst hinzugefügt werden.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich mit dem Start des Google Street View Dienstes. Sofern dieser online ist, können bestimmte Orte direkt aufgerufen werden. Ist man mit der Abbildung und Darstellung nicht einverstanden, wird es in dieser Ansicht einen Link geben, der sich „Ein Problem melden“ nennt. Darüber kann man Google in Verbindung mit der konkreten Position über dein Widerspruch informieren.

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

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