Hygieneschulungen sind so wichtig, dass eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz für Personen im Lebensmittelbereich gilt. Diese Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt mündlich und schriftlich durch. Alle zwei Jahre muss eine Folgeschulung stattfinden, die auch der Arbeitgeber durchführen darf. Für Sie bedeutet das, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihre Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten. Doch was sind die wichtigen Aspekte?
Inhaltsverzeichnis
Wen betrifft eine Hygieneschulung?
Der Zweck einer Hygieneschulung ist es, Mitarbeiter mit Kontakt zu Lebensmitteln, über den korrekten Umgang damit und die entsprechenden Hygienemaßnahmen aufzuklären. Entspricht das Verhalten der Mitarbeitenden nicht den besprochenen Maßnahmen, wird eine Verteilung von Keimen über Lebensmittel begünstigt. Es besteht die Gefahr, dass sich Kunden anstecken. Achtung: Laut Gesetz ist es sogar strafbar, Personen ohne diese Schulung zu beschäftigen. Neben dem Gesundheitsamt bieten auch einige Ärzte entsprechende Schulungen an und können die benötigten Bescheinigungen ausstellen.
Personal, welches mit verderblichen Lebensmitteln umgeht, erhält zusätzlich eine sogenannte Lebensmittelhygiene-Schulung. Der Arbeitgeber darf diesen zweiten Teil selbst durchführen. Auf Folgendes muss dabei geachtet werden:
Hygieneschulungen: Was ist wichtig?
Ihre neuen Mitarbeitenden bringen eine Bescheinigung über die amtliche Belehrung mit, die noch keine drei Monate alt ist. Passiert das nicht, dürfen Sie diese Person nicht beschäftigen. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Alle zwei Jahre sollte Ihr gesamtes Personal an einer Hygieneschulung teilnehmen. Auch Servicekräfte und Reinigungspersonal sind hier eingeschlossen. Diese Folgeschulungen dürfen Sie selbst durchführen oder durch eine geeignete Fachkraft umsetzen lassen. Hintergrund ist, dass sich auch die Hygieneanforderungen stetig weiterentwickeln. Neue Vorschriften – oder vielmehr die Unkenntnis davon – bedeuten für Sie bei einer Kontrolle ernsthafte Probleme.
Ein großes Thema der Hygieneschulung sind die Symptome von Infektionskrankheiten. Bemerken Ihre Mitarbeitenden Symptome bei sich, dürfen sie nicht arbeiten. Zögern Sie nicht, Ihr Personal nach Hause zu schicken, sollten Sie erste Krankheitszeichen bemerken. Das verhindert, dass Keime auf Lebensmittel gelangen und sich Ihre Gäste infizieren.
Hygieneschulungen: Wichtige Zusatzinformationen
Alle zwei Jahre müssen alle Ihre Mitarbeiter eine Folgeschulung in Sachen Hygiene bekommen. Der oder die Referenten sollten stets aktuell informiert sein. In dem Dokument DIN 10514 finden sich Diskussionen zum Thema, sodass Sie immer auf dem neusten Stand sind. Die darin vorhandenen Informationen gelten für alle Lebensmittelbetriebe, egal wie groß oder was genau dort gemacht wird.
Betreiber einer Metzgerei bis hin zur Imbissbude oder dem 5-Sterne Restaurant werden angesprochen. Positiv ist, dass dieses Dokument stets aktualisiert wird. Somit können Sie es in jeder Situation zurate ziehen. Auch externe Dienstleister, die die Hygieneschulung für Sie übernehmen, sollten sich an diesem Dokument orientieren.
Die bloße Schulung reicht allerdings nicht. Sie stehen in der Pflicht, Ihre Arbeitnehmer dazu anzuhalten, die erlernten Praktiken auch anzuwenden. Wichtig ist die Einstellung zu Hygieneschulungen: Dort wird das allgemeingültige oberste Gesetz für alle im Unternehmen verkündet.
Bei der Hygiene gibt es keine Ausnahmen und es wird kein Auge zugedrückt. Daher sollten Sie auch sehr deutlich werden, wenn Sie bemerken, dass beispielsweise wenig Desinfektionsmittel genutzt wird. Scheuen Sie keine Kontrolle und kommunizieren Sie das Ergebnis derselben. Sparen Sie also nicht mit Lob, wenn Sie merken, dass die Arbeitsmittel direkt nach ihrem Einsatz gereinigt werden. Und schicken Sie kranke Mitarbeiter nach Hause.
Sogenannte Abklatschtests geben Ihnen weitere Sicherheit. Sie zeigen zuverlässig, ob Oberflächen verunreinigt sind. Diese Tests funktionieren übrigens auch an Händen des Personals. Je nachdem, wie diese Tests ausfallen, ist eine Nachschulung angesagt.
Bringen Sie in Ihrem Unternehmen an jeder Waschgelegenheit für Personal einen Seifenspender und einen Desinfektionsspender an. Das erinnert alle Mitarbeitenden an die Hygienemaßnahmen. Die wichtigste Maßnahme ist das Waschen der Hände.
Über den Autor:
Maximilian Schwack ist Hygieneexperte und Mitarbeiter der Blanc Hygienic Solutions GmbH in Neckarbischofsheim. Das Unternehmen ist Spezialist für Wasch- und Arbeitsraumhygiene und vereint über 30-jähriges Produktentwicklerwissen, Markterfahrung und Branchen Know-how zu einer Einheit. Ein im Detail aufeinander abgestimmtes Produkt-Portfolio sowie ein breitgefächertes Papier-, Füll- und Zusatzsortiment bietet eine bedarfsgerechte Auswahl an bewährten Qualitätsprodukten und sorgt für ein flächendeckendes Angebot aus einer Hand.