Krank im Homeoffice: Das gilt es zu beachten

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Viele Unternehmen haben die Zukunft des Homeoffice erkannt und bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schätzen die vielen Vorteile, die das Homeoffice mit sich bringt. Mehr Konzentration, kein Zeitverlust durch den Arbeitsweg und höhere Produktivität sind nur einige der positiven Effekte. Doch Homeoffice kann auch negative Auswirkungen haben. Bei Krankheit neigen beispielsweise viele Mitarbeiter dazu, auch dann zu arbeiten, wenn sie sich schlecht fühlen.

Krank im Homeoffice arbeiten?

Wer krank ist, sollte seinen Körper schonen und ihm Zeit für die Regeneration geben. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer weder im Büro noch zu Hause arbeiten, wenn sie krank sind. Wer dies ignoriert, hat mit negativen Konsequenzen zu rechnen. Denn ohne Schonzeit kann sich der Organismus nicht regenerieren und die Krankheit dauert länger als nötig. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Verschleppung der Krankheit kommen.

Krankschreibung im Homeoffice notwendig?

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen Unterschied zwischen Homeoffice und der Arbeit im Büro. Daher gelten dort und da dieselben Regeln. Jedoch gibt es von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedliche Regelungen. Bei vielen Firmen ist eine mündliche Krankmeldung beim Vorgesetzten am ersten Fehltag ausreichend. Erst ab dem dritten Fehltag verlangen diese Firmen ein ärztliches Attest. Bei anderen Unternehmen müssen Arbeitnehmer bereits am ersten Tag eine Krankschreibung vorlegen.

Was ist mit einer Krankschreibung erlaubt bzw. verboten?

Wer krank ist, sollte sich schonen und dem Körper Ruhe gönnen. Verboten ist mit Krankschreibung daher alles, was für die Genesung nicht förderlich ist, oder die Krankheit sogar verschlimmern könnte. Was im Krankenstand erlaubt bzw. verboten ist, hängt daher ganz stark mit der Art der Erkrankung zusammen. In manchen Fällen kann ein Spaziergang für die Genesung erforderlich sein. Bei psychischen Erkrankungen kann sich sogar aktiver Sport positiv auswirken. Bei einer starken Grippe kann der Arzt jedoch unter Umständen Bettruhe verordnen.

Erreichbarkeit bei Krankheit

Wer krank ist, ist krank. Das gilt auch für das Homeoffice. Der Arbeitnehmer muss daher im Krankenstand nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Der Laptop und das Telefon können daher ruhig ausgeschaltet bleiben. Denn oberste Priorität hat nun die Gesundheit. Einzige Ausnahme sind Notsituationen. Dies betrifft jedoch vorrangig Personen in höheren Positionen. Ein Erscheinen im Büro ist aber auch in diesem Fall nicht notwendig.

Fazit

Homeoffice bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Wer im Homeoffice arbeitet, fühlt sich oft dazu verpflichtet, auch bei Krankheit zu arbeiten. Wer krank ist, sollte sich jedoch auf die Genesung konzentrieren und eine gewisse Schonzeit einhalten, damit sich der Organismus regenerieren kann. Ob eine Krankschreibung schon am ersten Tag der Erkrankung notwendig ist, hängt in erster Linie von den internen Regelungen des Arbeitgebers ab. Egal ob mit oder ohne Krankschreibung – wer krank ist, muss für den Arbeitgeber nicht unbedingt erreichbar sein. Erlaubt ist im Krankenstand hingegen alles, was für die Genesung förderlich ist und sich auf den Krankheitsverlauf positiv auswirkt.

Wer schreibt hier? onlinelupe

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