Influencer sind aus dem modernen Social Media Marketing heutzutage kaum noch wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen auf die Stars der sozialen Netzwerke, um ihre Produkte bei der Zielgruppe zu bewerben – und das mit großem Erfolg.
In der Vergangenheit gab es allerdings große Unsicherheiten darüber, welche ihrer Beiträge Influencer offiziell als Werbung kennzeichnen müssen. Zu diesem Sachverhalt liegt nun ein Gesetzesentwurf vor – Beiträge sollen nur noch mit der Kennzeichnung „Werbung“ versehen werden müssen, wenn die Influencer für diese tatsächlich eine Gegenleistung, beispielsweise in Form einer Bezahlung, erhalten.
Unternehmen, welche die Influencer Werbung für ihre Zwecke nutzen möchten, sollten dafür die Dienstleitungen einer kompetenten Werbeagentur, die in diesem Bereich eine hohe Expertise aufweist, in Anspruch nehmen. Eine solche kann unter werbeagentur.de einfach und unkompliziert gefunden werden.
Wie der Gesetzesentwurf, auf den sich das Kabinett kürzlich geeinigt hat, im Detail aussieht und weshalb er nötig wurde, erklärt der folgende Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Mehr Rechtssicherheit für Influencer
Influencer werden durch den Gesetzesentwurf, auf den sich das Bundeskabinett vor kurzem geeinigt hat, eine höhere Rechtssicherheit erlangen. In dem Entwurf sollen klare Regelungen enthalten sein, wann Beiträge von den Influencern als Werbung gekennzeichnet werden müssen und wann sie darauf verzichten können.
Die Kennzeichnungspflicht gilt in Zukunft nur noch dann, wenn der betreffende Beitrag der Influencer mit einer entsprechenden Gegenleistung oder einer Bezahlung belohnt wurde. Die Gerichte in Deutschland fällten in der Vergangenheit ihre Urteile in diesem Bereich sehr unterschiedlich.
Uneinheitliche Urteile in der Vergangenheit
Das Landgericht Berlin hat zum Beispiel im Jahr 2018 geurteilt, dass Vreni Frost, eine Bloggerin, ihre Beiträge auf dem sozialen Netzwerk Instagram auch dann als Werbung kennzeichnen muss, wenn sie für diese keine Bezahlung erhält.
Ein Jahr später wurde durch das Landgericht München dagegen entschieden, dass Cathy Hummels, ihres Zeichens ebenfalls Influencerin und Ehefrau von Fußball-Star Mats Hummels, derartige unbezahlte Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen muss – schließlich diene ihr Profil auf Instagram einem kommerziellen Zweck, der für jeden Nutzer auf den ersten Blick ersichtlich wäre.
Sowohl Verbraucher als auch Influencer profitieren zukünftig
Christine Lambrecht, die Justizministerin, erhofft sich durch die Änderung des Gesetzes eine größere Klarheit – sowohl für die Verbraucher als auch für die Influencer selbst. Schließlich ist in Zukunft klar geregelt, dass ein Posting nur dann sichtbar als Werbung gekennzeichnet werden muss, wenn der Influencer dafür eine Gegenleistung erhält.
Die Justizministerin ist sich sicher, dass dies für die Nutzer ebenfalls Vorteile bietet. Diese können in Zukunft so nämlich wesentlich einfacher einschätzen, auf welchem Weg die Empfehlung des Influencers zustande gekommen ist. Ob sie der Empfehlung ihr Vertrauen schenken müssen, müssen die Nutzer natürlich nach wie vor selbst entscheiden.
Da die Rechtslage sich bis jetzt sehr unklar gestaltet hat, wurde es in der Branche der Influencer in Deutschland bislang so gehandhabt, dass sehr oft auch solche Beiträge die Kennzeichnung „Werbung“ erhalten haben, für die keine Gegenleistungen erhalten wurde. Sobald Marken oder Produkte in den Post erkennbar waren, kennzeichneten sie diese als Werbung. So ist nun zu hoffen, dass diese Art der übermäßigen Kennzeichnung durch das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung nicht mehr vorkommt.