Ob beruflich oder privat, soziale Netzwerke halten in jedem Bereich des Lebens Einzug. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Firmen auf Seiten wie Google+ oder Xing vertreten sind. Eine solche Präsenz gehört schon zum guten Ton. Aber was ist wenn das Profil einem Mitarbeiter gehört, welcher auch die Geschäftsdaten der Firma nutzt? Hier wird es dann schon ein wenig komplizierter. Vor allem wenn es darum geht, ob er geschäftliche Kontakte, auch nach seinem Ausscheiden aus der Firma, dieser zur Verfügung stellen muss.
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Wem gehört ein Profil?
Allgemein kann Folgendes gesagt werden. Ein Profil gehört demjenigen, der es eröffnet hat und unter dessen Namen es läuft. Dies gilt auch für Firmen-Profile.
Bei Google gibt es den sogenannten Authorrank. Dieser beeinflusst sehr stark das Googleranking. Hierunter versteht man, an welcher Stelle die Website in den Suchergebnissen angezeigt wird.
Wird ein Profil sowohl geschäftlich als auch privat genutzt, so ist es derzeit mehr als fraglich, ob der Besitzer dazu gezwungen werden kann, dieses dem Unternehmen, nach seiner Kündigung, weiter zu überlassen. Immerhin befinden sich hier auch persönliche Daten, über der Nutzer allein verfügen kann. Fatal ist dieser Umstand dann, wenn sich der Mitarbeiter einen sehr guten Authorrank erarbeitet hat. Wird dann die Verknüpfung zum Firmenprofil gekappt, so kann dies für das Unternehmen ein deutliches Absinken im Googleranking bedeuten.
Gerade in diesem Zusammenhang besteht nun die Frage, ob der eigentliche Nutzer dazu gebracht werden kann, dem Unternehmen sein Profil zur Verfügung zu stellen, auch wenn er dort nicht mehr beschäftigt ist. Im Ausland sind die Regelungen dazu viel eindeutiger als derzeit in Deutschland. So haben die USA klare Vorschriften, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Hier gilt, dass jeder Nutzer das alleinige Anrecht auf sein Profil hat, unabhängig davon, wie es dem Ranking der Firma schadet.
Lediglich dann, wenn das Profil im Rahmen der Firmennutzung erstellt wurde, also auch nur als geschäftlicher Account gilt, muss dieses an das Unternehmen übergeben werden. Hierbei muss dann aber der Name geändert werden.
Keine Grundlage in Deutschland
In Deutschland gibt es hierzu bisher keine gesetzliche Grundlage. Im Prinzip muss das Unternehmen mit seinen Angestellten selbst die Nutzung verhandeln. Diese sollte dann im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es kann auch eine zusätzliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Bei der Plattform Xing stellt sich diese Angelegenheit allerdings ganz anders da. Hier kann man selbst entscheiden, ob man nur die privaten oder die geschäftlichen Daten an einen anderen Kontakt weitergibt. Hier könnte nach Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes gehandelt werden. Da private und geschäftliche Verbindungen voneinander getrennt zu betrachten sind, könnte ein ehemaliger Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, diese herauszugeben.
Einwilligung des Kontaktes
Allerdings steht auf der anderen Seite immer noch der Kontaktpartner. Im Moment ist es noch strittig, ob allein die Herausgabe der Daten an den Nutzer als Einwilligung zu betrachten ist, dass diese auch später von der Firma genutzt werden können. Sollte der Mitarbeiter dazu verpflichtet werden, die geschäftlichen Kontakte dem Unternehmen zu übergeben, dann würde dies für ihn bedeuten, dass er sich unter Umständen ein neues Profil zulegen muss.
Ob dies am Ende dem geltenden Recht entspricht, muss im Zweifelsfall durch die Gerichte entschieden werden. Allerdings ist schon jetzt abzusehen, dass man ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung, in Zukunft viele Streitfälle hieraus hervorgehen könnten.
Ich denke man sollte da von vorneherein ganz kosequent zwischen Arbeitsplatz und Privat trennen. Da es aber meistens nicht gemacht wird kann es zu Streitigkeiten führen. Das ist ähnlich wie bei einem Ehevertrag.
Hallo und Guten Abend,
ein sehr spannendes Thema, das hier angesprochen wird. Ich selbst musste mich auch einmal damit auseinandersetzen und es stellte sich hochproblematisch heraus. Fraglich ist hierbei, welche Daten, also die der Firma, oder die privaten letztenendes mehr Gewicht haben, bzw. schutzwürdiger durch Gesetze sind. Und ich würde mal meinen es ist immer noch die Privatsphäre, die vor Unternehmensphäre geht. Ist ersteres ja ganz klar im Grundgesetz als höchstes Rechtsgut verankert. Aber komischerweise stellen sich solche Fälle dennoch als sehr brisant heraus. Im Zweifelsfall also immer trennen, dann hat man auch solche Probleme nicht. Und Kontakte, die man durch seine Person knüpft, sind in erster Linie dann doch auch eher personenabhängig und damit eher privat. Oder wie sehen andere das? Gruss, Susanne
Ich bin auch der Ansicht, dass man in sozialen Netzwerken grundsätzlich zwischen privaten und beruflichen Profilen strikt trennen sollte. So kann man einfach vielen Problemen aus dem Weg gehen.