Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige – Rechte, Pflichten und Vertragsbedingungen

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

Für Freiberufler und Selbständige endet der Arbeitstag meist nicht nach 8 Stunden. Häufig ist der Einsatz der gesamten Arbeitskraft erforderlich, um die Selbständigkeit aufzubauen oder den erreichten Stand zu erhalten. Ein längerer Verlust der Arbeitskraft infolge einer Krankheit oder eines Unfalls würde für viele ein existenzbedrohendes Risiko darstellen.

Selbständige, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben aber nur dann Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn sie u.a. die erforderlichen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente gezahlt haben.

Grundsätzlich besteht aber für Selbständige keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Deshalb ist es für die meisten Selbständigen notwendig, das Risiko einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Versicherungsbedingungen zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich 6 Monate nicht mehr ausüben kann.

Und diese sollte so zeitig wie möglich abgeschlossen werden. Denn haben sich mit zunehmendem Alter bereits gesundheitliche Beschwerden eingestellt, wird der Abschluss einer preiswerten Versicherung mit umfassendem BU-Schutz immer schwieriger oder gar unmöglich. Außerdem werden mit zunehmendem Eintrittsalter die Beiträge grundsätzlich höher.

Wie bereits oben betont, kommt es bei der BU-Absicherung jedoch auf gute Versicherungsbedingungen an. Eine billige Versicherung nützt dem Betroffenen nichts, wenn die Gesellschaft später die BU-Rente wegen nicht eindeutiger Versicherungsbedingungen oder darin enthaltenen Ausschlüssen verweigern kann.

Selbständige sollten aber unbedingt noch einen weiteren Punkt beachten. In vielen Bedingungswerken ist eine Einschränkung wie folgt enthalten:

„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person selbstständig ist und ihren zuletzt ausgeübten Beruf nach zumutbarer Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ausüben kann. Eine Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ist zumutbar, wenn:
…sie wirtschaftlich sinnvoll ist,
…sie von der versicherten Person realisiert werden kann,
…die versicherte Person ihre Stellung im Betrieb und ihre bisherige Lebensstellung auch nach einer Umorganisation oder Umgestaltung beibehält.“

Diese Formulierung ist leider wenig konkret und daher für Selbständige nicht empfehlenswert. Sie enthält keine konkrete Beschränkung zum (von der versicherten Person zu tragenden) Kapitaleinsatz für die Umorganisation und auch keine konkrete Angabe zur zumutbaren Einkommenseinbuße nach erfolgter Umorganisation.

Wesentlich kundenfreundlicher und für Selbständige empfehlenswert ist dagegen folgende Formulierung:

Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach einer Umorganisation innerhalb ihres Betriebes tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt, mindestens 80 % des Einkommens wie in gesunden Tagen erzielt werden kann und die Kosten der Umorganisation von uns getragen werden.

Deshalb sollte man sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherungsbedingungen genauestens durchlesen und sich nicht einfach auf die Empfehlung eines einzelnen Versicherungsvertreters verlassen. Hilfreich kann auch ein Online-Vergleich sein, der die Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige erläutert und berücksichtigt.

Vereinbaren kann man den Versicherungsschutz übrigens in Form einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Risikolebensversicherung. Nicht empfehlenswert ist die BUZ in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung, da hier die statistische Abbruchquote wegen der hohen Beitragszahlungen sehr hoch ist und bei einer Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung auch der BU-Schutz verloren gehen würde.

Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Selbständige und freiberuflich Tätige wichtig. Allerdings sollten die Versicherungsbedingungen auch auf diese Berufsgruppen zugeschnitten und verbraucherfreundlich sein. Vergleichen lohnt sich!

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

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