Wer ein Unternehmen – und im Speziellen einen Online Shop – gründen möchte, muss sich nicht nur damit beschäftigen, wie Angebot und Leistungen und ein realistischer Businessplan aussehen können, sondern auch welche Rechtsform das zukünftige Unternehmen haben soll. Eines ist klar: die perfekte Rechtsform gibt es schlichtweg nicht. Neben den bislang bekannten Rechtsformen Einzelunternehmer, GbR, OHG, GmbH usw. hat der Gesetzgeber vor kurzem nun noch eine weitere Rechtsform eingeführt, die sogenannte „Mini GmbH“ (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt).
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Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Im Groben unterscheidet das deutsche Recht im Rahmen der Rechtsformen zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Eine Personengesellschafte ist beispielsweise eine GbR oder OHG. Eine Kapitalgesellschaft beispielsweise eine GmbH oder Aktiengesellschaft. Für sämtliche Personengesellschaften gilt: Es wird kein Mindestkapital benötigt, aber der Unternehmer haftet mit seinem kompletten persönlichen Vermögen für das Unternehmen. Das ist bei Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft benötigt man zwar ein Mindestkapital, jedoch befreit dies den/die Unternehmer dann auch von der uneingeschränkten persönlichen Haftbarkeit.
Allgemein werden Kapitalgesellschaften meist als seriöser und professioneller wahrgenommen, auch wenn das im Einzelfall sicher nicht immer der Realität entspricht.
Existenzgründung vs. Mindestkapital
Insofern klingt es natürlich erst einmal recht attraktiv, eine GmbH oder gar eine Aktiengesellschaft zu gründen. Abgeschreckt sind die meisten Existenzgründer jedoch dann, wenn ihnen die Summen für die Einlagen des Mindestkapitals bekannt sind. Das liegt bei einer GmbH bei 25.000 Euro, bei einer Aktiengesellschaft bei 50.000 Euro. Geld das viele Existenzgründer im Online-Handel gerade zum Start nicht aufbringen können.
Die Mini-GmbH
Um die Einstiegsbarrieren für Existenzgründer ein wenig zu mildern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2008 entschieden mit der sogenannten „haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft“ eine weitere Kapitalgesellschaftsform zuzulassen, die mit einem wesentlich niedrigerem Mindestkapital gegründet werden kann. Damit kann eine „UG (haftungsbeschränkt“ schon mit einer Mindesteinlage von 1,00 Euro gegründet werden. Dies ist jedoch an weitere Bedingungen geknüpft.
Bedingungen der Mini-GmbH
Eine der ersten wichtigen Voraussetzungen zur Gründung einer Mini-GmbH bzw. einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist die notarielle Beurkundung des Unternehmensvertrages. Die Kosten für diese Beurkundung sind zwar nicht hoch, aber einzukalkulieren. Dazu genügt auch ein normaler Mustervertrag, was bei der Gründung einer GmbH meist nicht ausreicht.
Im Hinblick auf Steuerarten, Steuererklärung und die doppelte Buchführung unterliegt die Mini-GmbH gleichen gesetzlichen Vorschriften wie die GmbH. Außerdem zeichnet sich die Mini-GmbH insbesondere dadurch aus, dass sie der Verpflichtung unterliegt, aus dem Jahresüberschuss Rücklagen zu bilden. Dies ist eine der Bedingungen für eine spätere Umwandlung in eine GmbH.
Weitere Informationen zur Mini-GmbH
Die benannten Rahmenbedingungen sind lediglich grobe Merkmale der UG haftungsbeschränkt (Mini-GmbH). Weiterführende Informationen werden in der aktuellen INTERNETHANDEL ausführlich auf 24 Seiten erläutert. Da sich das Online-Magazin vor allem an Gründer und Selbständige im Online-Bereich richtet, werden zusätzlich Informationen und Interviews für die Gründung einer UG haftungsbeschränkt im Online-Handel bereitgestellt.
Weitere Themen zur Mini-GmbH in der INTERNETHANDEL 03/2012
- Kosten für die Gründung einer Mini-GmbH
- Rechte und Pflichten in Bezug auf den Namen der Gesellschaft
- Gründungsvorgehen bei mehreren Partnern
- Unterschiede zwischen UG haftungsbeschränkt und GmbH
- Bildung von Rücklagen
- Umwandlung in eine GmbH
- Die haftungsbeschränkte UG als Gründungsform für Online-Händler
- Gründer-Interviews