Microkredit – Hilfreich für Existenzgründer & KMUs

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Ein Mikrokredit ist für Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende, die keinen klassischen Bankkredit erhalten. Dieser Kredit zeichnet sich durch eine überschaubare Laufzeit und eine durchgehende Betreuung und Beratung über die gesamte Laufzeit aus.

Die Mikrofinanzierung in Deutschland

Die GLS Gemeinschaftsbank eG hat seit Ende 2009 im Auftrag der Bundesregierung ein landesweites Angebot an Mikrodarlehen aufgebaut. Gesucht wurden dafür Kooperationspartner als Mikrofinanzinstitute (MFI), von denen die Vergabe dieser Kredite abgewickelt wird. Vom ersten Kontakt bis zur Rückzahlung des Kredits bleibt das jeweilige Mikrofinanzinstitut der Ansprechpartner für den Kreditnehmer.

Während einige Institute bundesweit tätig sind, beschränken sich andere MFI auf einen regionalen Bereich oder ein Bundesland. Die Gelder für die Vergabe dieser Kleinkredite stammt aus dem Mikrokreditfonds, der sich aus dem europäischen Sozialfonds und aus dem Bundeshaushalt finanziert. Daher ist hier ein Vergleich nicht notwendig, aber es gibt eventuell bei erfahrungenscout.de den einen oder anderen Bericht über die Abwicklung.

Wer vergibt Mikrokredite?

Nicht nur die MFI vergeben diese Kredite, sondern auch einige Banken. Sie dienen als Vermittler für Kleindarlehn an Selbstständige und Existenzgründer. Dazu zählen bspw. die Investitionsbank Berlin (IBB) mit dem Förderprogramm KMU-Fonds. Auf die Vergabe von Mikrofianzierungen haben sich auch Kreditinstitute in anderen Bundesländern spezialisiert.

Wer kann einen Mikrokredit aufnehmen?

Unternehmen bzw. kleine und mittelständische Betriebe müssen gewerblich tätig sein, um einen Mikrokredit in Deutschland zu erhalten. Die Gewerbeanmeldung dient als Nachweis, wobei der Geschäftssitz des Antragsstellers bei regionalen Kreditvermittlern ausschlaggebend ist. Von einigen Instituten wird der Kredit nur dann befürwortet, wenn der Interessent Sicherheiten, Referenzen oder einen Bürgen stellt.

Die Mikrofinanzierungen sind zweckgebunden und dürfen nur verwendet werden, um ein Geschäft zu gründen oder dieses zu erweitern. Bei einem Mikrokredit handelt es sich um einen Stufenkredit. Nur dann, wenn der Erstkredit mindestens sechs Monate lang ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, erhält der Kreditnehmer weitere, höhere Beträge, die bis max. 25.000 Euro betragen können.

Die Mikrokredite Deutschland aus dem Mikrokreditfonds betragen höchstens 20.000 Euro, während die IBB maximal 25.000 Euro gewährt. Was die Raten angeht, so können diese an die finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers angepasst werden.

Einen Mikrokredit beantragen

Freiberufler und Selbstständige, die beabsichtigen einen Mikrokredit zu beantragen, die können sich entweder direkt an die zuständige Förderbank wenden oder an die Hausbank oder ein MFI. Auf ihrer Homepage stellen viele Banken und Institute die entsprechenden Antragsformulare online zur Verfügung. Wer an einem Mikrokredit interessiert ist, der muss seine persönlichen Daten angeben sowie Fragen zu der finanziellen Situation beantworten.

Darüber hinaus muss der Verwendungszweck begründet werden, für den der Mikrokredit benötigt wird. Keine Personengruppe wird hier ausgeschlossen. Es ist häufig der persönliche Eindruck, den der Antragssteller hinterlässt, wenn es um die Bewilligung des Mikrodarlehns geht.

Wird ein Mikrokredit über ein MFI vergeben, dann haftet dieses vorrangig für das Darlehn. Das bedeutet, dass nicht der Kreditnehmende, sondern das vermittelnde Finanzinstitut von der GLS Gemeinschaftsbank eG herangezogen wird, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Die Institute überprüfen daher die ordnungsgemäße Rückzahlung und übernehmen auch das Mahnverfahren.

Die erste Prüfung nimmt ungefähr 5 Werktage in Anspruch, während bis zur endgültigen Kreditvergabe zwei weitere Wochen vergehen. Der Antragsteller muss dazu alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen und sich über das Post-Ident-Verfahren legitimieren.

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