Für Selbstständige ist jeder Euro von großer Wichtigkeit. Sie besitzen nicht den Vorteil, den Angestellte genießen: Jeden Monat einen Gehalt erhalten und sich keine Gedanken um die firmeneigenen Einnahmen und Ausgaben machen. Aus diesem Grund versuchen Selbstständige, auf verschiedenen Wegen Geld sinnvoll zu sparen, ohne dass ihr Unternehmen darunter leidet. Eine solche Möglichkeit ist die Nutzung von simplen Steuerspartipps.
Auch wenn Angestellte sich nur wenige Dinge Gedanken machen müssen, hast du als Selbstständiger einen steuerlichen Gestaltungsspielraum, der dein Kollege nicht besitzt. Die einzige Voraussetzung ist, dass du die Spielregeln kennst. Sechs davon werden im Anschluss vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Mit Betriebsausgaben die Steuerzahlungen reduzieren
- 2 2. Steuererklärung mit einer Software ausführen
- 3 3. Lager oder Archivraum im Privathaushalt nutzen
- 4 4. Kosten für die Existenzgründung absetzen
- 5 5. Spenden sind ein guter Zweck und sparen Geld
- 6 6. Fahrtkosten zwischen Betriebsstätten und Wohnung absetzen
1. Mit Betriebsausgaben die Steuerzahlungen reduzieren
Der erste und simpelste Steuerspartipp ist im Grunde eine Daumenregel für jeden Unternehmer: Betriebsausgaben reduzieren den Gewinn, wodurch der Selbstständige weniger Steuern zahlt. Du kannst beruflich/betrieblich veranlasste Kosten wie Büromiete, Reisekosten, Computer und weitere Ausgaben zu deinem Vorteil nutzen.
Folgende Regeln gelten:
- Arbeitsmittel bis 150 Euro ohne Mehrwertsteuer sind Betriebsausgaben
- Selbes gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro
Etwas komplizierter sind Anschaffungen, die einen höheren Wert haben. Selbstständige müssen die AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums konsultieren.
Die Anschaffung eines Computers muss über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden, für ein Smartphone sind es fünf Jahre. Alternativ kannst du Wirtschaftsgüter, welche zwischen 150 und 1.000 Euro kosten, in einem Sammelposten aufnehmen. Die Abschreibungszeit beträgt fünf Jahre.
2. Steuererklärung mit einer Software ausführen
Als Selbstständiger hast du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Steuerberater. Falls nicht, dann solltest du zwingend eine Steuersoftware wie Taxman verwenden, die alle Steuerspartricks kennt und dich über Fehler informiert. Selbst kleine Fehler können Selbstständige teuer zu stehen kommen.
Die Steuersoftware führt Selbstständige schrittweise durch die Steuererklärung, gibt Hinweise zu Sparmöglichkeiten und überprüft im selben Zug die Eingabe der Daten auf ihre Korrektheit. Dank dem integrierten ELSTER-Assistenten haben Selbstständige die Möglichkeit, die Daten über das Internet an das Finanzamt zu übersenden.
3. Lager oder Archivraum im Privathaushalt nutzen
Der nachfolgende Steuertipp stammt aus diesem eBook mit den 15 besten Steuertipps für Selbstständige und gilt für alle Unternehmer, die ihren privaten Wohnraum als Lager oder Archivraum nutzen möchten. Handelt es sich um einen Archivraum oder ein Lager – darin steht also kein klassisches Büro – können die Raumkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der als Lager oder Archiv genutzt Raum sollte nicht mehr als 20.500 Euro beziehungsweise 20 Prozent des Immobiliengesamtwertes wert sein.
4. Kosten für die Existenzgründung absetzen
Vor dem offiziellen Start ins Leben als eigener Chef fallen in den meisten Fällen Kosten an. Viele Selbstständige bleiben auf diesen sitzen, weil sie nicht wissen, dass das Finanzamt bestimmte Betriebsausgaben vor der Unternehmensgründung anerkennt. Das einzige Kriterium: Du musst die Belege für alle Vorlaufkosten sammeln und es muss sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen halten.
Glücklicherweise gibt es keinen Zeitpunkt, ab wann die Gründungskosten abgesetzt werden können. Lediglich der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den getätigten Ausgaben und der Firmengründung muss zu erkennen sein. Der Fiskus hat in der Vergangenheit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr akzeptiert.
Kosten, die Selbstständige absetzen können:
- Beratung durch einen Branchenprofi
- Kauf von Fachliteratur
- Aufwendungen für die Marktanalyse und -erkundung
5. Spenden sind ein guter Zweck und sparen Geld
Viele Selbstständige möchten ihr erwirtschaftetes Einkommen für einen guten Zweck spenden. Diese gute Tat wird belohnt, da sie von der Steuer absetzbar ist. Gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG)müssen die Spenden folgende Kriterien erfüllen:
- muss der Förderung kirchlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen
- muss freiwilig oder eigennützig sein
- darf kein Entgelt für eine Gegenleistung sein
- darf nicht mit den wirtschaftlichen Leistungen des Empfängers verbunden sein
Erfüllt die Spende die Voraussetzungen, kannst du sie als Sonderausgabe angeben. Spenden, die aus Betriebsmitteln hervorgehen, werden in der Gewerbesteuererklärung notiert und mindern die Gewerbesteuer. Die jährlichen Spenden dürfen 20 Prozent der gesamten Einkünfte oder vier Promille der Umsätze (inklusive Löhne und Gehälter) nicht überschreiten.
6. Fahrtkosten zwischen Betriebsstätten und Wohnung absetzen
Es gibt Selbstständige, die ihren privaten Pkw teilweise beruflich nutzen. Viele setzen lediglich die Entfernungspauschale ab. Dabei können Fahrten zu wechselnden Betriebsstätten als Betriebsausgaben abgezogen werden, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs herausgeht. In dem Fall unterrichtete eine freiberufliche Lehrerin an verschiedenen Kindergärten und Schulen Musik. Für die Fahrtkosten setzte sie 30 Cent je Kilometer von der Steuer ab. Das Finanzamt berücksichtigte nur 50 Prozent der 30 Cent, weil die Fahrten zwischen der Wohnung der Musiklehrerin und unterschiedlichen Betriebsstätten stattfanden. Daraufhin klagte die Musiklehrerin.
Der Bundesfinanzhof beurteilt die Regelung des Finanzamtes als zu streng. Die Betriebsstätte Selbstständiger ist dort, wo sie ihre Leistung erbringen, auch wenn damit ein häufiger Wechsel verbunden ist. Im Falle der Musiklehrerin stellten die verschiedenen Unterrichtsräume ihre Betriebsstätten dar.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Steuerbüro nicht durch eine Software zu ersetzen ist. Sicher kann die Software die gleichen Zahlen auspucken, allerdings hat der das Steuerbüro mehr Konow-How um auch den letzten Cent herauszuholen. Meine Steuerberaterin ist absolut fit und hat jedes Jahr das absolute Maximum für mich herausgeholt. Das hat sich dann auch bei einer Umsatzsteuerprüfung durch das Finanzamt ergeben. Alles sauber und ohne Probleme.
Grüße
Gerd